Die Strahlen eines Linearbeschleunigers oder bei einer Brachytherapiesitzung werden nur während der Bestrahlungssitzung freigesetzt. Danach geht vom Patienten keine Strahlung mehr aus. Es besteht keine Gefahr für Ihre Angehörigen oder andere Personen.
Sie dürfen selbstverständlich sowohl zum Aufklärungsgespräch vor der Behandlungsserie als auch zu den nachfolgenden einzelnen Therapiesitzungen eine Begleitperson mitbringen, die dann während der Therapie im Wartebereich Platz nehmen kann.
Nein, das Eindringen der Strahlen ist nicht zu spüren.
Die Anzahl der einzelnen Bestrahlungen sagt nichts über die Schwere der Krankheit aus. Viele Bestrahlungen bedeutet nicht zwangsläufig, dass es sich um eine schwere Erkrankung handelt. Umgekehrt bedeuten wenige Bestrahlungen nicht unbedingt, dass es in jedem Fall um eine leichte Erkrankung geht.
Die Dosis, die notwendig ist, um Tumorgewebe zu zerstören, wird auf viele kleine Portionen verteilt, um eine gute Verträglichkeit der Strahlentherapie zu erreichen. Einige Tumorgewebe benötigen aufgrund ihrer Gewebeart eine höhere Gesamtdosis als andere Tumoren.
Die meisten Medikamente können Sie problemlos während einer Strahlentherapie einnehmen. Um sicher zu sein, sollten Sie uns über alle Medikamente, die Sie gerade einnehmen, informieren.
Die Strahlentherapie hat nur in dem Gebiet eine Wirkung, das auch bestrahlt wird. Nur bei Bestrahlung des behaarten Kopfes kommt es zu einem – im Normalfall vorübergehenden – Haarausfall.
Grundsätzlich ja, aber während der Dauer der Behandlung nur eingeschränkt – am besten nur mit klarem Wasser. Auf ein Vollbad sollte verzichtet werden. Die Haut im bestrahlten Bereich kann empfindlich werden und darf ausschließlich mit Substanzen gepflegt werden, die vom Strahlentherapeuten verordnet wurden. Jeder mechanische Stress wie Reiben oder Kratzen sollte vermieden werden. Eventuelle Markierungen für die Bestrahlung auf der Haut sollten Sie nicht entfernen. Falls es doch mal passieren sollte, informieren Sie bitte die Assistentinnen und zeichnen Sie sie nicht selbst nach!
Bei vielen Bestrahlungsserien ist es möglich, während der Behandlungszeit Ihren üblichen Tätigkeiten, auch Ihrer Arbeit, nachzugehen, wenn Sie dies selbst wünschen. Ansonsten erhalten Krebspatienten von uns eine Krankschreibung für den Zeitraum der Bestrahlung. Auch alle anderen Aktivitäten, die Sie gern ausführen, können Sie beibehalten. Erlaubt sind alle Tätigkeiten, die Spaß machen und keine starke körperliche Belastung darstellen. Sie sollten allerdings nicht Schwimmen oder in die Sauna gehen, da dadurch die Haut zusätzlich gereizt werden kann und auch die für die Bestrahlung notwendigen Markierungen verloren gehen.
Wenn Sie Sport treiben möchten, tun Sie es. Körperliche Aktivität verbessert das Befinden und kann die Heilung durchaus fördern. Sport sollte also Teil Ihres Behandlungskonzepts sein und später Teil Ihres Alltags.
Nein. Ernährungsempfehlungen können nicht pauschal gegeben werden. Bei Tumoren im Verdauungstrakt ist sicherlich eine andere Form der Ernährung sinnvoll als zum Beispiel bei einem gynäkologischen Tumor. Besonderheiten, die von dem jeweiligen Bestrahlungsareal abhängen, werden speziell mit Ihnen besprochen. Grundsätzlich spielt die Ernährung bei der Behandlung von Krebserkrankungen eine wichtige Rolle und kann den Therapieerfolg positiv beeinflussen. Deshalb bieten wir unseren Patienten auf Wunsch die Begleitung durch eine qualifizierte Ernährungsberaterin an.
Wer erfährt, dass er eine Tumorerkrankung hat, steht erst einmal unter Schock. Doch nicht nur die Diagnose muss bewältigt werden, auch die darauf folgende medizinische Behandlung kostet viel Kraft und ist mit großen seelischen Belastungen verbunden. Patienten fragen sich, ob der gewünschte Behandlungserfolg eintreten wird, und befürchten Schmerzen oder Nebenwirkungen der Therapie. Gleichzeitig müssen krankheitsbedingte Veränderungen in der persönlichen und sozialen Situation bewältigt werden.
All das beeinträchtigt das körperliche, aber auch das seelische Befinden des Betroffenen. Im Zusammenhang mit einer Krebserkrankung können Ängste, Gefühle der Ohnmacht und depressive Verstimmungen auftreten. Zusätzliche krankheitsunabhängige Belastungen und persönliche Probleme können darüber hinaus die Verarbeitung der Erkrankung erschweren. In einer solchen Lage kann eine professionelle psychoonkologische Mitbehandlung entlastend wirken. Psychoonkologie ist eine eigene wissenschaftliche Fachrichtung, die sich Menschen widmet, die von einer Krebserkrankung betroffen sind. Ziel der psychoonkologischen Behandlung ist es, die seelische Befindlichkeit zu verbessern und die eigenen Ressourcen der Patienten zu stärken. Betroffene und Psychoonkologen suchen gemeinsam nach Wegen, mit der veränderten Lebenssituation umzugehen. Die professionelle Unterstützung durch psychosoziale Berater kann den Patienten helfen, Bewältigungsstrategien zu erlernen und ihr seelisches Gleichgewicht wiederzufinden. Im Einzelnen geht es um Unterstützung bei der persönlichen Verarbeitung der Krankheit und ihrer Folgen, um Krisenintervention in akuten Belastungssituationen, Reduktion von Ängsten und Depressivität, Verbesserung der allgemeinen Lebensqualität sowie um Unterstützung bei Konflikten innerhalb der Partnerschaft und/oder in der Familie.
In Hamburg bietet die Hamburger Krebsgesellschaft Hilfe bei vielen Fragen, vor denen Patienten und ihre Angehörigen stehen: Wie geht mein Leben jetzt weiter? Was hilft mir durch die Behandlungszeit? Auf welche Sozialleistungen habe ich Anspruch? Seit 2010 hat die Hamburger Krebsgesellschaft eine Zweigstelle des Beratungsdienstes in Harburg. Psychologin Monika Bohrmann und Sozialpädagogin Helga Wolff beraten bei psychischen und sozialen Problemen und unterstützen bei der Krankheitsbewältigung. Darüber hinaus gibt es ein Kursangebot rund um Bewegung und Ernährung, Kunst- oder Tanztherapie sowie Kosmetikseminare. Ein Flyer der Hamburger Krebsgesellschaft liegt bei uns an der Anmeldung bereit.
Krebsberatung Harburg der Hamburger
Krebsgesellschaft e.V.,
Schloßmühlendamm 3,
21073 Hamburg
Telefon 040/30 09 22 27. Die Beratung ist kostenlos.
Telefonische Sprechzeiten Mo. bis Fr. von 9 bis 12 Uhr.
Ambulant psychotherapeutisch tätige Psychoonkologen in Hamburg finden Sie unter
www.krebsinformationsdienst.de
Eine Krebsbehandlung kann sehr anstrengend sein. Die Rückkehr zum gewohnten Alltag fällt vielen Betroffenen schwer. Um diesen Übergang zurück in den Alltag zu erleichtern, können alle Tumorpatienten eine Rehabilitationsmaßnahme, die sogenannte Anschluss-Heilbehandlung (AHB) in Anspruch nehmen. Die Kosten dafür trägt die Rentenversicherung, sowohl bei gesetzlich wie auch bei privat versicherten Patienten, sofern die jeweiligen vertraglichen Bedingungen erfüllt sind. Rehabilitationsmaßnahmen sind keine Pflicht. Niemand muss daran teilnehmen, man kann eine Reha auch ablehnen.
Die Anschluss-Heilbehandlung schließt sich zwei bis vier Wochen nach der Strahlentherapie an. Patienten können stationär in eine der Rehabilitationskliniken gehen, die ihrer Rentenversicherung angeschlossen sind. Der Aufenthalt dauert in der Regel drei Wochen. Bei der AHB werden Behandlungsverfahren, die bei Krebspatienten den Erfolg der ersten Therapiephase festigen sollen, fortgesetzt. Hinzu kommen Maßnahmen, die die Rückkehr in den gewohnten Alltag erleichtern und individuell auf den einzelnen Patienten zugeschnitten sind, je nach Art der Erkrankung und Krankheitsverlauf. Dazu gehören unter anderem Physiotherapie und Bewegung, eine Ernährungsberatung, die besonders auf Krebspatienten ausgerichtet ist, sowie Unterstützung beim Umgang mit Problemen, die durch Krankheit oder Therapie aufgetreten sind. Psychoonkologische Beratungsangebote helfen in der Rehabilitationsphase dabei, die Krankheit auch seelisch so gut wie möglich zu bewältigen.
Ein zweiter Schwerpunkt der AHB ist die berufliche Rehabilitation. Dazu gehören alle Maßnahmen, die dem Patienten die Rückkehr an den Arbeitsplatz erleichtern und eine Berentung vermeiden lassen.
Wer sich für eine Anschluss-Heilbehandlung (AHB) entscheidet, sollte das, wenn es nicht bereits am Ende des Krankenhausaufenthalts geschehen ist, in den ersten Tagen der Strahlentherapie bei uns in der Praxis mitteilen, damit der Antrag zügig ausgefüllt und eingereicht werden kann. Nur so ist gewährleistet, dass die AHB zeitgerecht im Anschluss an die Behandlung erfolgen kann. Lassen Sie sich bei uns beraten!