Kampfmittelräumdienst

Die Bau­stel­le ist ein­ge­rich­tet. Eine Kampf­mit­tel­räum­fir­ma über­prüft das Are­al auf Blind­gän­ger und der ers­te Bag­ger ist auf­ge­fah­ren. Anschlie­ßend wird ein Ver­mes­sungs­in­ge­nieur das Grund­stück einmessen.